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WIR ÜBER UNS Schöfbenker Video
Presse
Geschichte / Chronik Bereits 1938 gründete Raimund Schöfbenker einen Handel mit Motor- und Fahrrädern, Landmaschinen und Bestandteilen. Dazu kam 1957 das Schlossergewerbe. 1970 wurde die Firma von Helmut Schöfbenker übernommen. .
Philosophie Qualität, Sicherheit und Kundenservice sind unsere obersten Anliegen. Qualitätsmanagement und Zertifizierungen nach der ÖNORM ISO 9002 und ISO 14001 sind eine Selbstverständlichkeit. Auch die strenge EMAS-V 1836/93 Verordnung, die die Einhaltung aller Rechtsvorschriften und Verordnungen regelt, sowie die Erstellung einer Umwelterklärung vorschreibt, wird natürlich eingehalten. Beides bedeutet größtmögliche Vorsicht und Verantwortung im Umgang mit den Mitarbeitern, mit den Kunden und mit der Umwelt. Die Firmenstrategie setzt voll auf Qualität und Kundenservice.
Auszeichnungen / Zertifikate
TÜV-Zertifikate
Mitarbeiter TÜV-geprüfte Schweißer mit jahrelanger Erfahrung im Betrieb stehen für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Durch laufende Mitarbeiter Schulungen erfüllen unsere Mitarbeiter höchste Ansprüche.
Karriere Bewerbungen bitte an office@stahl-schoefbenker.at Produkte
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Referenzen
Kontakt Fa. Schöfbenker Ges.m.b.H Telefon: 07613 / 3516 E-Mail: office@stahl-schoefbenker.at Impressum Fa. Schöfbenker Ges.m.b.H Telefon: 07613 / 3516 E-Mail: office@stahl-schoefbenker.at
Datenschutz 1. Inhalt Fa. Schöfbenker Ges.m.b.H., nachfolgend Betreiber genannt, übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und/oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Betreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Betreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen und/oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die au??erhalb des Verantwortungsbereiches des Betreibers liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschlie??lich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Betreiber von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Betreiber erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte und/oder die Urheberschaft der gelinkten Seiten hat der Betreiber keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Betreiber eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 3. Urheber- und Kennzeichenrecht Der Betreiber ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen und/oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.Das Copyright für veröffentlichte, vom Betreiber selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Betreiber der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet. 4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. AGB 1.Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insoferne nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2.Angebot (Offerte) und Kostenvoranschläge Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge und Angebote beinhalten ausdrücklich nicht den Aufwand für Schuttabfuhr, Fracht und Transporte, sowie sonstige, im Kostenvoranschlag oder im Angebot nicht ausdrücklich angeführte Leistungen, insbesondere nicht die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und sonstigem Sondermüll. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Die im Angebot bzw. in einem allfällig erstellten Kostenvoranschlag enthaltenen Preise gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die im Anbot bzw. im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen und Lieferungen beansprucht und bezahlt. Sollte der tatsächlich erteilte und abgerechnete Auftrag die Angebotssumme unterschreiten, so gelten die im Angebot enthaltenen Teilpreise nicht, sondern erfolgt dann seitens des Auftragnehmers eine Neuauspreisung. Gleiches gilt, wenn es aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, zu einer, nachträglich das Angebot übersteigenden Mehrleistung kommt. Für derartige Nachlieferungen und nachträgliche Mehrarbeiten gelten die im Anbot bzw. im Kostenvoranschlag enthaltenen Preise ausdrücklich nicht, sondern ist der Auftragnehmer in diesem Fall dazu berechtigt, zu angemessenen Preisen abzurechnen. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster, Ausführungsvorschläge, Angebote und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Für den Fall, als der Auftraggeber gegen diese Bestimmung der AGB verstoßen sollte, wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt 20 % der Bruttoauftragssumme laut Anbot des Auftragnehmers. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zusätzlich zu ersetzen.
3.Preise (Kaufpreis; Werklohn) Den Preisen ist zu Grunde gelegt, dass die Arbeiten kontinuierlich und ohne Unterbrechungen ausgeführt werden können. Treten zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungsausführung Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehende und Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Für den Anwendungsbereich des KSchG gilt, dass alle von uns genannten oder vereinbarten Preise der aktuellen Kalkulationssituation entsprechen und diese jedenfalls zwei Monate gültig sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt weiters, dass die von uns ausgezeichneten Preise für Sachgüter und Leistungen brutto zu verstehen sind.
4.Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, Akontierungszahlungen wie folgt in Rechnung zu stellen: a) Ein Drittel der Auftragssumme bei rechtsverbindlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber. b) Ein Drittel der Auftragssumme binnen einer Woche ab Arbeitsbeginn. c) Ein Drittel der Auftragssumme unmittelbar mit Erstellung der Schlussrechnung, wobei als Zahlungsziel 30 Tage Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Sollte eine derartige, gesonderte Skontovereinbarung getroffen werden, so gilt dann, wenn der Auftraggeber auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für den Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, dass er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringen Zahlungen verliert. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, unter Nachfristsetzung einer 14tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Rechnung über die tatsächlich erbrachte Leistung zu stellen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
5.Transport- und Gefahrtragung Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagegebühr von S 100,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen.
6.Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Solange irgendwelche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis für den Auftragnehmer bestehen, darf der Auftraggeber ohne Zustimmung die Ware nicht verkaufen, vermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder verbringen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer von seinem Vorbehaltseigentum Gebrauch macht, erteilt der Auftraggeber schon jetzt seine unwiderrufliche Zustimmung, dass der Auftragnehmer die gelieferte Ware ohne weitere Zustimmung des Auftraggebers jederzeit abholen kann.
7.Gerichtsstandsvereinbarung - Erfüllungsort Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Erfüllungsort ist 4663 Laakirchen.
8.Rücktritt des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle des Verzuges unter Nachfristsetzung einer 14tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist er zur Geltendmachung einer Konventionalstrafe von 20 % der Bruttoauftragssumme berechtigt. Der darüber hinausgehende Schaden ist vom Auftraggeber ebenfalls zu ersetzen, insbesondere wenn wir bereits selbst die im Auftrag beschriebene Ware bereits bestellt haben.
9.Einseitige Leistungsänderungen Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferfristüberschreitungen.
10.Gewährleistung - Garantie Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, auf Grund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Für Rechtsgeschäfte, die den Bestimmungen des KSchG unterliegen gilt, dass im Falle eines behebbaren Mangels die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat. Die Behebung kann nach unserer Wahl jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Weiters gilt, dass wir für Transportbrüche unabhängig davon, ob wir die bestellte Ware selbst oder durch eine dritte Person liefern, nicht haften, wenn nicht mehr als 2 % der gelieferten Warenmenge anlässlich des Transportes beschädigt wird. Für derartige Beschädigungen beim Transport der Ware bis zu 2 % der Liefermenge besteht für den Auftraggeber weder ein Anspruch auf Preisminderung, noch ein Anspruch auf Nachtrag des Fehlenden. Sollten mehr als 2 % der gelieferten Ware Transportschäden aufweisen, so hat der Auftraggeber bei sonstigem Anspruchsverlust dies unverzüglich zu rügen. Geringfügige Farbtonveränderungen, welche beispielsweise durch Umwelteinflüsse sowie durch Ausblühungen bedingt sind, gelten nicht als Mangel im Sinne der uns treffenden Gewährleistungsverpflichtung. Das gilt ebenso für geringfügige Oberflächenveränderungen, sowie sonstige Erscheinungsmängel am Material, welche die Funktion selbst nicht beeinträchtigen. Sollte eine dritte Person die von uns gelieferte Ware verarbeiten oder montieren, so übernehmen wir hiefür keinerlei Haftung.
11.Warenrücknahme Waren können nur nach vorheriger Zustimmung, ohne Beschädigungen und Original- verpackt zurückgenommen werden. Als Manipulationsgebühr werden je nach Lieferanten 10-20% von Verkaufspreis verrechnet.
12.Schadenersatz Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13.Aufrechnung Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäfte gilt, dass der Auftraggeber auf die Möglichkeit der Aufrechnung verzichtet. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
14.Zurückbehaltungsverbot Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages. Für Verbrauchergeschäfte gilt, dass der Auftraggeber seine Zahlung verweigern kann, wenn der Auftragnehmer die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zu Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet der Auftragnehmer eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.
15.Form An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
16.Rechtswahl Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
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